Botulinumtoxin ist ein Eiweißbaustein aus einem Bakterium, welches ohne Sauerstoff auskommt (anaerob) – Clostridium botulinum.
Bezogen auf sein Molekulargewicht ist es das stärkst bekannte Gift.
Botulinumtoxin ist der Verursacher der Nahrungsmittelvergiftung (des Botulismus).
Erste Beschreibungen der früher meist tödlich verlaufenden Erkrankung gab es bereits in Schriften aus der Römischen Zeit und des Mittelalters.
Aber wie auch bei der Anwendung von anderen Giften (Digitoxin aus dem Fingerhut oder Belladonna aus der Tollkirsche) ist die Wirkung immer eine Frage der Dosis und der speziellen Anwendungsform.
Die angewendete Dosis Botulinumtoxin entspricht der Verdünnung als würde man 1 Eßlöffel des Giftes in die Ostsee gießen und dann die Spritze mit der verdünnten Lösung aufziehen !
Botulinumtoxin führt über die Blockade der Nerv – Muskel – Kommunikation (Übergang der Synapse auf den Muskel) zu einer schlaffen Lähmung der betroffenen Muskulatur (glatte und quergestreifte Muskulatur).
Diese Wirkung ist reversibel. Nach ca. 3-4 Monaten regenerieren sich die Übertragungseinheiten und die Muskulatur wird wieder innerviert.
Bleibende Muskelfaserrückbildungen (-atrophien) konnten bisher nicht nachgewiesen werden.
keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Neurologie:
Orthopädie:
Therapie der dynamischen Gesichtsfalten:
keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Lokale vermehrte Schweißabsonderung (z.B. Achselregion):
keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Botulinumtoxin in der Kinderorthopädie:
Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkasse
T 0341 / 3084730
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